Russenfarbige Klein Rexe
Bewertungsskala:
1. Körperform und Typ 20 Punkte
2. Gewicht 10 Punkte
3. Fell 20 Punkte
4. Kopf und Ohren 15 Punkte
5. Farbe und Zeichnung 15 Punkte
6. Zwischen und Unterfarbe 15 Punkte
7. Gesundheit und Pflege 5 Punkte
Summe: 100 Punkte
1. Körperform und Typ:
Der Körper ist leicht gedrungen, Vorder- und Hinterpartie sind möglichst gleichmäßig
breit und ausgeglichen. Die Rückenlinie verläuft ebenmäßig, die Hinterpartie ist gut
abgerundet. Die Vorderläufe sind gerade, mittellang und kräftig. Der Hals tritt kaum
sichtbar in Erscheinung. Die Blume wird anliegend und aufrecht getragen.
2. Gewicht:
Das Normalgewicht beträgt 2,00 kg, das Mindestgewicht 1,50 kg und das
Höchstgewicht 2,75 kg.
Gewichtsbewertung
siehe Österr. Standard
3. Fell:
Das Fell ist sehr dicht und besitzt ein auf dem Haarboden fast senkrecht stehendes
Fellhaar, das auf der Rückenmitte eine Länge von 17 bis 20mm haben muss. Die
einzelnen Haare dürfen weder wellig sein, noch Locken bilden. Sie müssen über eine
genügende Stabilität verfügen. Wenn man mit der flachen Hand gegen den Strich über
das Fell streicht, sollen sie fast senkrecht stehen bleiben oder nur langsam in ihre
Ausgangslage zurücksinken. Bleiben die Haare nach dem Streichen gegen den Strich
liegen, so ist dies ein Anzeichen von zu dünnem Fell. Die feinen, nicht gekrümmten
Grannehaare sollen mit dem Unterhaar in gleicher Höhe abschneiden. Die
Grannenspitzen dürfen über das Deckhaar höchstens 1 mm herausragen. Der
Nackenkeil ist möglichst klein und lockenfrei, doch werden die welligen Haare im
Nackenkeil und am Bauch (Geschlechtspartie) nicht vermeiden lassen. Je glatter die
Nackenpartie, desto besser ist die Haarstruktur auch der übrigen Körperpartien und
desto wertvoller das Fell.
4. Kopfzeichnung:
Diese besteht aus der Maske und den farbigen Ohren. Die Maske hat eine
länglichrunde, ovale Form. Sie soll, scharf abgegrenzt, die Nase bedecke, seitlich
begrenzt bis zum Oberkiefer reichen und mit einem leichten Hauch noch den
Unterkiefer erfassen. Sie darf nicht zu groß sein und soll nicht über die Augenhöhe
hinaufreichen. Die Ohren sind an der Wurzel scharf abgegrenzt.
5. Rumpfzeichnung:
Die farbigen Vorder- und Hinterläufe sowie die Blume bilden die Rumpfzeichnung.
Das vorderste Glied der Vorderläufe ist rein schwarz bzw. blau und möglichst scharf
abgegrenzt. Die Hinterläufe sind bis über das Sprunggelenk farbig. Auch sie sind
möglichst intensiv farbig und gut abgegrenzt. Die Blume ist von reiner, dunkler Farbe.
6. Farbe:
Die Grundfarbe ist ein leuchtendes, reines Weiß ohne jeden grauen oder gelben
Anflug. Die Abzeichen müssen schwarz oder blau sein. Die Augen müssen blassrot
(Teilalbino) sein und die Krallenfarbe ist dunkelrot.
.
7. Gesundheit und Pflege:
Siehe internationale allgemeine Bestimmungen